Petrusbruderschaft Linz

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Aktuelles

Die Ablassordnung zu Allerseelen


Der Ablass ist ein außersakramentaler Nachlass zeitlicher Sündenstrafen, die sonst zu Lebzeiten oder im Fegefeuer abgebüßt werden müssten. Die Sünden selbst, weder die lässlichen noch die Todsünden, können durch den Ablass nicht vergeben werden. Dafür ist die sakramentale Beichte der geeignete bzw. unbedingt notwendige Weg.

Den Verstorbenen können wir den Ablass in Form einer Fürbitte zuwenden. Der Ablass ist immer mit einem bestimmten Buswerk verbunden. In der Zeit vom 1. bis 8. November besteht dieses Buswerk im Besuch eines Friedhofes.

In der Zeit vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass gewonnen werden. Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen ist zusätzlich zu den anderen Buswerken völliges Freisein von der Anhänglichkeit an die Sünde erforderlich. Ein vollkommener Ablass wird daher eher selten erlangt. Wer keinen vollkommenen Ablass gewinnt, erhält einen Teilablass.


Allgemeine Bedingungen um einen Ablass zu gewinnen:

-   die Beichte: einige Tage vor oder nach dem Buswerk. Eine Beichte genügt, um mehrere Ablässe zu gewinnen. Die folgenden Bedingungen sind aber jedes Mal erforderlich, wenn ein Ablass gewonnen werden soll.

-   die hl. Kommunion:

-   Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters:
Z. B.: „Vater unser“, „Gegrüßet seist Du, Maria“, „Ehre sei dem Vater…“.


Um für die Armen Seelen einen Ablass zu gewinnen ist erforderlich:

Am Allerseelentag (bzw. ab 12:00 des Allerheiligentages) der Besuch einer Kirche oder einer Kapelle und das Gebet des „Vater unser“ und des Glaubensbekenntnisses“.

In der Zeit vom 1. - 8. Nov. kann täglich durch den Besuch eines kirchlichen Friedhofes und durch ein Gebet für die Verstorbenen sowie die Erfüllung der anderen, oben genannten Bedingungen, ein vollkommener Ablass gewonnen werden.


Gebet z. B.: Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen. Lass sie ruhen in Frieden. Amen

Gottesdienstordnung

Sonntag, 01.11.: Allerheiligen I. Kl.

08:30 Hochamt                                                          Beichte: P. P. Uhel

10:30 Bet-Singmesse                                           Beichte: P. W. Zimmer

Kerzensegnung nach den heiligen Messen.

Die Kollekten der heiligen Messen sind für das Gemeindezentrum bestimmt


Montag 02.11.: Allerseelen I. Kl.

06:15 Requiem im Gemeindezentrum
07:00 Requiem im Gemeindezentrum


07:00 Requiem, anschl. Rosenkranz

08:30 Gesungenes Requiem                                   Beichte: Pater Uhel


18:00 Gesungenes Requiem                              Beichte: Pater Zimmer

19:00 Requiem,


Dienstag, 03.11.: Vom Tag IV. Kl.

06:15 Heilige Messe im Gemeindezentrum

08:30 Heilige Messe


Mittwoch 04.11.: Hl. Karl Borromäus, Bi. und Bekenner III. Kl.

08:00 Heilige Messe in Wolfern

08:30 Heilige Messe

17:00 Aussetzung, Rosenkranz und Beichtgelegenheit

18:00 Heilige Messe


Donnerstag, 05.11.: Priesterdonnerstag

06:15 Heilige Messe im Gemeindezentrum (vom Priesterdonnerstag)

08:30 Requiem für die Konfraternitätsmitglieder


Freitag, 06.11.: Herz Jesu Freitag

08:30 Bet- Singmesse mit Predigt,

17:00 Aussetzung, Rosenkranz und Beichtgelegenheit

18:00 Amt mit Predigt


Samstag, 07.11.: Herz Mariä Sühnesamstag, III. Kl.

08:30 Bet- Singmesse,

anschl. Aussetzung Rosenkranz und Beichtgelegenheit


Sühnenacht:

20:00 Amt mit Predigt

Anschl. Aussetzung Rosenkranz und Beichtgelegenheit

(Ende ca. 10:30)


Sonntag 08.11.:  24. Sonntag nach Pfingsten

(5. nachgeholter Sonntag nach Epiphanie)

08:30 Hochamt                                                                    Beichte: Pater Zimmer

10:30 Bet-Singmesse                                                                Beichte: Pater Uhel

12:00 Familiennachmittag (bitte anmelden).





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